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EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie

Möglichkeiten zur Umsetzung der EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie

Spezielles Angebot

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Zusammenfassung

Nach einem mehrjährigen Prozess hat die EU Im Juni 2003 die Richtlinie zur Besteuerung grenzüberschreitender Zinszahlungen verabschiedet. Die EU-Zinssteuer wird nur auf Zinseinkünfte von natürlichen Personen erhoben, die in einem EU-Staat ansässig sind. Dabei ist der steuerliche Wohnsitz ausschlaggebend, nicht die Nationalität. Das Ausgabeland und die Währung der jeweiligen Anlage spielen keine Rolle.

Die Richtlinie betrifft die EU-Mitgliedstaaten, assoziierte Gebiete (Bsp. Jersey, Guernsey oder Isle of Man) und auch Drittstaaten wie zum Beispiel die Schweiz und Liechtenstein. Die Einführung der Richtlinie wurde durch die Europäische Union auf den 01.07.2005 festgelegt.

Betroffene Erträge

Die Definition des Zinsertrags ist verhältnismässig breit und umfasst Forderungen aller Art:
  • Periodische Couponzahlungen bei Anleihen
  • Zinsen auf Treuhand- und Geldmarktanlagen
  • Kapitalisierte Zinsen auf Nullkupon-Anleihen
  • Discount-Bonds
  • Aufgelaufene Zinsen aus dem Verkauf oder der Rückzahlung einer Forderung
  • Zinserträge aus Investmentfonds
  • Aufgelaufene Zinsen aus thesaurierenden Fonds

Wertzuwächse sind von der Besteuerung ausgenommen.

Ausgenommen sind folgende Zinseinkünfte

  • Vor dem 1. Juli 2005 verfallene Zinsen, auch wenn sie nach diesem Zeitpunkt gutgeschrieben oder ausbezahlt werden.
  • Forderungspapiere, die vor dem Stichtag 1. März 2001 emittiert wurden und seit dem 1. März 2002 keine Aufstockung mehr erfahren haben erhalten bis 1. Januar 2011 den so genannten "Grandfathered"-Status.
  • Ausschüttungen von Fonds, die weniger als 15% der Vermögenswerte in Schuldverschreibungen angelegt haben, die der Zinsbesteuerung unterliegen.
  • Aufgelaufene Zinsen aus dem Verkauf und der Rückzahlung von Anlagefonds, falls weniger als 40% (25% ab dem 1. Januar 2011) der Vermögenswerte in Schuldverschreibungen investiert sind, die der Zinsbesteuerung unterliegen.
  • Bei Zinsen von Schweizer Emittenten (Ausgeber von Wertpapieren) wird kein Steuerrückbehalt erhoben, da diese Zinsen bereits der eidgenössischen Verrechnungssteuer unterliegen.

Geltungsbereich

Alle EU-Mitgliedstaaten – mit Ausnahme von Belgien, Luxemburg und Österreich – haben sich darauf geeinigt, ab dem 1. Juli 2005 ein System des automatischen Informationsaustausches einzuführen. Dabei liefert jedes Finanzinstitut, das die Funktion einer Zahlstelle wahrnimmt, die Informationen über erfolgte Zinszahlungen den Behörden desjenigen EU-Mitgliedstaates, in dem der Endbegünstigte domiziliert ist.

Belgien, Luxemburg und Österreich werden indessen eine Quellensteuer anwenden bzw. die Kunden können in diesen Ländern zwischen der Erhebung einer Zahlstellensteuer und der freiwilligen Offenlegung wählen.

Auch die Schweiz führt im Sinne einer gleichwertigen Massnahme im Rahmen des Staatsvertrages mit der EU eine Zahlstellensteuer ein, die in der Schweiz als „EU-Steuerrückbehalt“ bezeichnet wird. Der Rückbehalt beträgt anfänglich 15%, ab 1. Juli 2008 20% und letztlich ab dem 1. Juli 2011 35% und wird an die Eidgenössische Steuerverwaltung überwiesen. Der gemäss Abkommen vorgesehene Steuerrückbehalt garantiert für Kunden Schweizer Banken weiterhin die Einhaltung des gesetzlich verankerten Bankkundengeheimnisses.

Eine Herausforderung für die Finanzindustrie

Die Implementierung der EU-Zinsbesteuerung stellt eine Herausforderung an die Finanzindustrie dar. In diesem Zusammenhang sind besonders die elektronischen Datenverarbeitungssysteme gefordert. Einerseits müssen die Kundenverwaltungssysteme sicherstellen, dass die von dem EU-Steuerrückbehalt betroffenen Kunden klar identifiziert werden können. Andererseits müssen diejenigen Finanzinstrumente gekennzeichnet werden, wo Zinserträge im Sinne der EU-Richtlinie ausgeschüttet werden.

EU-Zinsbesteuerung: Automatisierung + Reporting

Die AIM Software bietet zur Unterstützung der einfachen Integration dieser Daten das Produkt GAIN DataDesktop, mit dem alle Datenfelder zur EU-Zinsbesteuerung automatisch verarbeitet und für den Export oder das Reporting aufbereitet werden können.

Verfügbare Funktionen

  • Einfache Extraktion und Umschlüsselung der EU-Zinsbesteuerungsinformationen
  • Analyse und Aufbereitung der gelieferten Daten
  • Automatisierter Export zu Bankenapplikationen oder anderen Zielsystemen mit grossteils vorgefertigten Schnittstellen
  • Schlüsselfertiges, tägliches Reporting von EU-Zinsbesteuerungsdaten